. AGB - Fahrschule Martin Walz

AGB

1.0 Anmeldung / Abmeldung / Versicherung

1.1 Sie haben sich einer professionellen Fahrschule anvertraut. Wir sind bemüht Ihnen eine fundierte, zeitgemässe Ausbildung zu vermitteln. Nur wenige Fahrlehrer besitzen alle Fahrlehrer-Ausbildungskategorien. Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung in Fahrzeugtechnik, Theorie, sowie praktischer Ausbildung. Wir garantieren Ihnen zielorientierte, abwechslungsreiche Lektionen. Fahrlektionen im Verkehrsstau gibt es bei uns nicht.

Nicht die Anzahl der Fahrlektionen ist an der Führerprüfung entscheidend, sondern alleine IHR KÖNNEN. Kat. B (Chefexperte, Roland Schnieper, STVA Zürich)

1.2 Ihr Fahrlehrer muss im Interesse aller Schüler die Lektionen genau einteilen können. Fahrlektionen/Kurse können telefonisch, mündlich, per Whatsapp u. E-Mail erfolgen und sind verbindlich. Mit der Anmeldung anerkennen Sie die AGB’s.

1.3 Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 2 Arbeitstage im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Zu spätes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers. Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (wegen Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Alkohol, Medikamente oder Drogen), kann die Lektion jederzeit und ohne Geldrückerstattung abgebrochen werden. Fahrlektionen sind jeweils bar zu bezahlen. Abonnements sind im Voraus zu bezahlen. Abmeldungen nur per Telefon zwischen 07.00 und 18.00 Uhr. (keine SMS, Whatsapp, oder E-Mail)

Bei Lektionen, die zwischen 21.00 und 07.00 Uhr stattfinden, ist ein Nachtzuschlag von CHF 5.- pro Lektion zu bezahlen.

1.4 Müssen Sie einen Kurs ausfallen lassen ist die Hälfte des Kursgeldes geschuldet. Bei kurzfristigen Abmeldungen – bis 5 Arbeitstage vor Kursbeginn – oder Nichterscheinen ohne Abmeldung ist das gesamte Kursgeld geschuldet.

1.5 Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie von uns ein Kursaufgebot und die entsprechende Rechnung.

1.6 Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei überfülltem Kurs werden die Teilnehmer auf den nächsten Kurs vorgemerkt. Bei ungenügender Anzahl Teilnehmer behalten wir uns vor, den Kurs nicht durchzuführen bzw. mit Ihnen Kontakt aufzunehmen, um ein anderes Kursdatum festzulegen.

1.7 Die Kleidung sollte/muss dem Kurs entsprechend zweckmässig sein. Nothilfekurs oder Motorradkurse.

1.8 Wer mit dem eigenen Fahrzeug erscheint, kontrolliert die Betriebssicherheit.

1.9 Wir behalten uns vor Teilnehmer nach Hause zu schicken, die mit einem defekten Fahrzeug erscheinen. Wie an der prakt. Prüfung, die reservierte Zeit ist geschuldet.

2.0 Der in der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Die rechtzeitige Bezahlung des Kursgeldes berechtigt Sie zur Teilnahme am Kurs.

3.0 Versicherung ist Sache der Kursteilnehmer. Bei Fahrzeugvermietung gelten spezielle Verträge.

4.0 Die persönlichen Angaben der Kursteilnehmer werden nur für interne Zwecke elektronisch gespeichert und verwendet. Registrierung beim Srtrassenverkehrsamt und Ersatzausweise.

5.0 Die abgegebenen Lernvideos, Kursunterlagen sind nur für die persönliche Verwendung bestimmt und bleiben geistiges Eigentum der Fahrschule Martin Walz, (walztv).

6.0 Für Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen übernehmen wir keine Haftung.

7.0 Gerichtsstand ist Zürich/Amriswil. Für alle Rechtsbeziehungen mit Fahrschule Martin Walz ist Schweizer Recht anwendbar.